Präventionskonzept gegen Machtmissbrauch

1. Einleitung und Zielsetzung

Der KUNSTRAUM INNSBRUCK ist ein gemeinnütziger Verein, der seit 1996 zeitgenössische Kunst fördert und einen Ort für kulturellen Austausch bietet. Neben Ausstellungen internationaler und lokaler Künstler:innen organisiert der Kunstraum Veranstaltungen, Workshops, Vorträge und weitere kulturelle Angebote.

Der KUNSTRAUM INNSBRUCK steht für Respekt, Integrität, Transparenz, Fairness und einen wertschätzenden Umgang miteinander. Ziel dieses Präventionskonzepts ist es, Machtmissbrauch, Diskriminierung und Grenzverletzungen vorzubeugen und ein sicheres Umfeld für alle Beteiligten sicherzustellen.

Das Konzept richtet sich an Mitarbeitende, Vereinsmitglieder, ehrenamtlich Tätige, Künstler:innen, Kooperationspartner:innen sowie Besucher:innen und Teilnehmende der Angebote.

2. Risikoanalyse

Im Arbeitsalltag des Kunstraums können durch unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Abhängigkeiten Situationen entstehen, in denen Machtmissbrauch oder Grenzverletzungen möglich sind.

Mögliche Risikobereiche sind:

  • Interne Zusammenarbeit und unterschiedliche Hierarchien
  • Ausstellungen, Veranstaltungen und Workshops
  • Zusammenarbeit mit Künstler:innen und externen Partner:innen
  • Direkter Kontakt mit Besucher:innen und Teilnehmenden
  • Digitale Kommunikation

Diese Risiken sollen frühzeitig erkannt und durch geeignete Maßnahmen möglichst verhindert werden.

3. Zuständigkeiten und Ansprechpersonen

Die Verantwortung für die Umsetzung des Präventionskonzepts liegt beim KUNSTRAUM INNSBRUCK. Als interne Vertrauensperson für Fragen, Beschwerden und mögliche Verdachtsfälle fungiert Daniela Lanziner, Obfrau des Vereins.

Bei Bedarf können externe Beratungsstellen wie Vera* – Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport – hinzugezogen werden.

4. Präventionsmaßnahmen

Um Machtmissbrauch und Grenzverletzungen vorzubeugen, gelten im KUNSTRAUM INNSBRUCK folgende Verhaltensgrundsätze:

  • Respektvoller Umgang und Achtung persönlicher Grenzen
  • Keine Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit Macht und Abhängigkeiten
  • Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes
  • Offenheit gegenüber Beschwerden und Kritik
  • Professionelle Distanz im Umgang mit allen Beteiligten

Diese Grundsätze bilden die Grundlage eines Verhaltenskodex, der von allen Mitarbeitenden anerkannt und eingehalten wird. Auch externe Kooperationspartner:innen und Mitwirkende werden um Einhaltung gebeten.

Zusätzlich ist es unser Ziel, Mitarbeitende für mögliche Grenzverletzungen zu sensibilisieren und sie bei Bedarf durch Informationsangebote oder Weiterbildungen zu unterstützen.

5. Vorgehen bei Verdachtsfällen

Bei Verdacht auf Machtmissbrauch, Belästigung oder Grenzverletzungen können sich betroffene oder beobachtende Personen an die zuständige Vertrauensperson wenden.

Dabei sind folgende Schritte vorgesehen:

  • Vertrauliche Entgegennahme und Dokumentation der Meldung
  • Prüfung der Situation und gegebenenfalls Einbeziehung externer Fachstellen
  • Geeignete Schutzmaßnahmen für betroffene Personen
  • Je nach Schwere des Vorfalls entsprechende Konsequenzen, beispielsweise Abmahnung, Beendigung der Zusammenarbeit oder Einschaltung zuständiger Behörden
  • Bei Bedarf Vermittlung psychologischer oder rechtlicher Unterstützung

Der Schutz der betroffenen Personen und ein vertraulicher Umgang mit allen Informationen stehen dabei im Vordergrund.

6. Kommunikation und Überprüfung

Das Präventionskonzept wird allen Mitarbeitenden zugänglich gemacht und bei Bedarf auch externen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Die interne Kommunikation erfolgt unter anderem per E-Mail an alle Mitarbeitenden. Die wichtigsten Verhaltensgrundsätze und Ansprechpersonen werden klar kommuniziert und im Team besprochen.

Das Konzept wird alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf an neue Entwicklungen angepasst.

Damit möchte der KUNSTRAUM INNSBRUCK ein respektvolles und sicheres Umfeld fördern, in dem Machtmissbrauch und Grenzverletzungen keinen Platz haben.

 

Hinweis: Der KUNSTRAUM INNSBRUCK orientiert sich beim Kinderschutz an den Richtlinien des Bundeskanzleramts >